Ferienwohnungen Kuen
Inhaberin: Erika Degout
82467 Garmisch-Partenkirchen
Zugspitzstrasse 38 A
Telefon: 08821-909802

e-mail:
ferienwohnung.kuen@gmail.com

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Liebe Gäste!

Haben Sie noch Fragen, z.B. über die Häuser oder Wohnungen? Rufen Sie an - ich kenne die Häuser und Wohnungen - ich berate Sie gerne, auch abends oder am Wochenende, sowie an Sonn- und Feiertagen.

Einfache Anmietung per Telefon oder e-mail: Sie mieten die gewünschte Wohnung mit Angabe des An- und Abreisetages, Personenzahl, Alter der Kinder und ob Sie ein Haustier mitbringen.

Reiseausfallversicherung: Bitte schliessen Sie über den nachstehenden Link die Reiseversicherung direkt bei der Versicherung ab.

oder

Mietbestätigung: Sie erhalten von mir eine Mietbestätigung. Nach Erhalt der Mietbestätigung zahlen Sie bitte 25 % des Mietpreises an mich. Der restliche Mietpreis ist 14 Tage vor Anreise fällig.

Gutschein zur Übernahme der gemieteten Ferienwohnung.
Nach Eingang der Anzahlung erhalten Sie den Gutschein zur Übernahme der Ferienwohnung. Der Gutschein enthält folgende Angaben:
- genaue Adresse der gemieteten Ferienwohnung
- Mietdauer, Personenzahl, Haustier etc.
- Anreise von 14 - 18 Uhr, Abreise bis 10 Uhr. Abweichungen von diesen Zeiten sind mit Kosten verbunden.

Bitte beachten Sie auch die AGB.

Ich wünsche Ihnen schon heute frohe und erholsame Urlaubstage und erwarte gerne Ihre Buchung.

Ihre Erika Degout

Mietbedingungen
Ich vermittle Ferienwohnungen und schliesse die Mietverträge im Namen und für Rechung der Vermieter ab.

Abschluss des Mietvertrages: Mit Ihrer telefonischen, persönlichen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie mir den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Der Mietvertrag kommt durch meine schriftliche Bestätigung zustande. Sie verpflichten sich mit der Anmeldung zur Anerkennung dieser Mietbedingungen und der Hausordnung.

Bezahlung: Nach Erhalt der Mietbestätigung ist eine Anzahlung von 25 % des Mietpreises innerhalb von 3 Tagen an mich zu leisten. Der vollständige Mietpreis (Restzahlung) ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig. Zahlungsverzug berechtigt mich zur Setzung einer Nachfrist, danach zum Rücktritt vom Mietvertrag. Nach Bezahlung der Anzahlung sende ich Ihnen einen Gutschein, mit dem Sie die gemietete Ferienwohnung vom Vermieter / Schlüsselhalter übernehmen.

Leistung / Preise: Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschliesslich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Mietzeitraum gültigen Prospekt. Die Ferienwohnungen dürfen nur mit der in der Mietbestätigung angegebenen Personenzahl und Haustieren belegt werden. Die Mietzeit schliesst die Nutzung am Anreisetag ab 14 Uhr und ab Abreisetag bis 10 Uhr ein. Der Mieter hat das Mietobjekt und das Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit grösstmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Er ist verpflichtet, den während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden sofort zu melden und zu ersetzen.


Rücktritt durch den Kunden: Sie können vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch beträgt im Falle des Rücktritts ohne Stellung eines Ersatzmieters bis 45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises. Bei einem späteren Rücktritt wird der ganze Mietpreis abzüglich ersparter Eigenaufwendungen (Kurtaxe, Reinigungskosten) berechnet. Massgeblich für die Frist ist der Eingang Ihrer schriftlichen Erklärung bei mir. Gelingt es mir, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum zu den selben Bedingungen zu finden, so werden lediglich 10 % des Mietpreises als Schadenersatz berechnet. Ihnen steht jedoch der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

Haftung und Mängel: Ich hafte für die ordnungsgemässe Erbringung der Vertragsleistung. Soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung der Höhe auf den dreifachen Mietpreis beschränkt. Wegen Mängel wenden Sie sich bitte sofort an mich. Nur so kann ich sofort helfen.
Etwaige Ansprüche auf Gewährleistung sind binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen 12 Monaten, nach Beendigung des Mietvertrages bei mir schriftlich geltend zu machen..

Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt sodann die gesetzliche Regelung in der vertretbaren Auslegung, welche dem wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.